19.07.2011
Grundsätzlich ist bei allen Neuanträgen für Teichbaumaßnahmen (sowohl pauschalierte Abrechnung als auch Abrechnung mit Einzelnachweis) ein digitaler Flächennachweis erforderlich.
Sie erhalten diesen bei den Landwirtschaftsämtern. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Ministeriums vom 2011-07-18.
Text und Fotos: Tegof