Lagerung von Fischfutter

25.11.2011


Bei einer Überprüfung im Rahmen einer CC(CrossCompliance)-Kontrolle konnte ein Landwirt, der nebenbei auch Teiche bewirtschaftet, keine Gestattung für die Lagerung von Fischfutter (2 Säcke Forellenfutter, die in einer separaten Fischerhütte standen) vorlegen. Dies führte in diesem Fall zu einer Rückforderung von 3 % der Betriebsprämie (das waren mehr als 1000 € !).
Es ist deshalb wichtig, dass alle Wiederkäuer-haltenden Betriebe (es reicht ein Schaf als lebender Rasenmäher oder eine Ziege im Streichelzoo)) sich unbedingt diese Gestattung zur Lagerung von Fischfutter (fischmehlhaltigen Futtermittel) besorgen. Den entsprechenden Vordruck "Antrag auf Futtermittellagerung" finden Sie unter "Service/Downloads/Vetragsvorlagen". Dieser Antrag ist bei der Regierung von Oberbayern einzureichen und ist kostenpflichtig.
Die Teichgenossenschaft wird versuchen diesen überbordenden Bürokratiewahn einzudämmen, aber nachdem es um die Gesundheit aller EU-Bürger geht ...




Text und Fotos: TEGOF