15.11.2012
Nun erhielt eine fränkische Spezialität, nämlich der „Fränkische Karpfen“ die Eintragung in das EU-Qualitätsregister. Dieses regionale Produkt unterliegt nun den Auflagen des Gütezeichens „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“. So muss der „Fränkische Karpfen“ künftig auch wirklich aus Franken kommen. Bei dem Gütezeichen g.g.A. muss mindestens eine der Produktionsstufen – also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – im Herkunftsgebiet durchlaufen werden.
Durch die Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln und Agrarprodukten können diese EU-weit gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden. Die Liste umfasst inzwischen über 1.000 Produkte. Eine Auflistung der EU-geschützten Produktbezeichnungen aus Bayern ist unter http://www.spezialitaetenland-bayern.de/herkunftsschutz/geschuetzte-produkte/ abrufbar. Nähere Infos zu den EU-Gütesiegeln finden sich unter http://ec.europa.eu/agriculture/quality/schemes/index_de.htm.
Quellennachweis: Auszug aus Brüssel Aktuell 38/2012 der Woche vom 26.10. bis 02.11.2012, Herausgeber: Europabüros der bayerischen, baden-württembergischen und sächsischen Kommunen.
Text und Fotos: Tegof