Hochwasserschäden

07.06.2013


Das Bayerische Staatsministerium für ELF hat uns mit Schreiben vom 6. Juni 2013 mitgeteilt, dass vom Hochwasser geschädigte Landwirte und Teichbesitzer mit einem umfangreichen Maßnahmepaket unterstützt werden. Dies gilt nach Mitteilung von Herrn MinRat Dr.Geldhauser auch für die Eigentümer und Pächter von geschädigten Fischteichanlagen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte sind informiert und bezahlen Soforthilfen bis zu 5.000,00 Euro unverzüglich aus.
Näheres ist über die Homepage des Bayer.Staatsministeriums für ELF zu erfahren und über diesen Link ist das erforderliche Antragsformblatt herunter zu laden.




Text und Fotos: TEGOF