27.08.2013
Der Geschäftsführers der Tegof, Herr Otto-Nobert Grußka, hat seine Zulassung als qualifizierter Dienst (QD) zur Abnahme von Eigenkontrollen gemäß § 7 der Fischseuchenverordnung erhalten.
Somit können unsere Mitglieder nun zu einem Festpreis von 40 € diese Eigenkontrollen von ihm durchführen lassen. Wer Interesse hat, wendet sich bitte direkt an Herrn Grußka. Um den Ablauf optimal planen zu können, bitten wir Sie dies rechtzeitig anzumelden. Weitere Informationen zur Durchführung entnehmen Sie bitte dem Infoblatt "Hinweise zur Durchführung von Eigenkontrollen".
Text und Fotos: Tegof