21.11.2013
Die EFF-Richtlinie mit Antragsformular und die Vollzugshinweise wurden neu gefasst. Neben dem bereits bekannten Wegfall der Teichbaumaßnahmen nach Pauschalsätzen, sind zwei Änderungen wichtig:
1. Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen wurde auf 31.12.2013 verlängert. Da die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel aber begrenzt sind, sollten nur noch Anträge eingereicht werden, die bereits alle notwendigen Unterlagen vollständig enthalten und deren Vorhaben sicher bis Juni 2015 fertig gestellt werden können! Ansonsten werden Fördermittel gebunden, die anschließend nicht mehr genutzt werden können.
2. Für präventive Abwehrmaßnahmen gegen Fischotter wurden die Zugangsvoraussetzungen zum EFF-Programm erleichtert: Die Mindestkriterien für die Betriebsgröße müssen für solche Vorhaben nicht eingehalten werden (Nr. 5.1). Ferner wurde die Bagatellgrenze für diese Vorhaben auf 2.000 € abgesenkt (Nr. 7.1).
Damit werden die im Fischottermanagementplan vorgeschlagenen Maßnahmen in Bezug auf den EFF umgesetzt.
Die Unterlagen werden auch im Förderwegweiser des StMELF abrufbar sein.
Text und Fotos: Tegof