17.01.2017
Die Richtlinie zum Ausgleich von Fischotterschäden ist seit 5. Januar 2017 in Kraft. Unter der Rubrik "Service / Downloads" finden Sie das Merkblatt, die Schadensmeldung, den Entschädigungsantrag, das Merkblatt zu den De-Minimis-Beihilfen und die Erklärung zu den De-Minimis-Beihilfen. Bezüglich des erforderlichen Otterberaters werden noch Informationen folgen. Folgende Termine sind zu beachten (Nr. 6.2): Bis 31.03. muss die Schadensmeldung spätestens beim Otterberater vorliegen. Bis 30.04.2017 muss der Antrag mit Schadensmeldung spätestens bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.
Text und Fotos: Tegof