01.03.2017
Sehr geehrte Mitstreiter beim Erhalt der nachhaltigen Nutzung!
Heute habe ich einen Aufruf zur Unterschrift einer Petition erhalten:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_01/_10/Petition_69382.nc.html#
Es geht darum, den Biber in Anhang V der FFH-Richtlinie aufzunehmen (Details in der weitergeleiteten Mail unten oder im Netz).
Anhang V der FFH-Richtlinie bedeutet u. a., dass die dort geführten Tier- und Pflanzenarten im Rahmen von Managementmaßnahmen genutzt werde können.
vgl.: http://www.ffh-gebiete.de/natura2000/ffh-anhang-iv/
Auch wenn es sehr kurzfristig ist und zwischen den Akteuren hätte besser abgestimmt sein können, bitte ich Sie eindringlich sich zu beteiligen und in Ihrem Bekanntenkreis zu werben.
Es geht um sehr viel, nämlich Druck auszuüben, um die Europäischen Natur- und Artenschutzregelungen (FFH, Vogelschutzrichtlinie) so anzupassen, dass ein pragmatisches und unbürokratisches Management von Problemarten, wie Biber und Kormoran, möglich wird.
Genau hierzu findet in Kürze auch eine Veranstaltung in Brüssel statt, und da wäre ein Erfolg dieser Petition mit Sicherheit ein
hervorragendes Signal! Link zur Veranstaltung: http://us13.campaign-archive1.com/?u=8bc0690c4952127f3520d7b92&id=06902101a3&e=780e4e0478
Dass eine Politikerin diese Petition auf den Weg gebracht hat, deren Partei Sie womöglich eher nicht unterstützen,
sollte hier keine entscheidende Rolle spielen.
Aber: Bisher haben nur 318 Personen diese Petition gezeichnet und es müssen bis zum 9. März 50.000 werden.
Sie können die Mail jetzt löschen, weil Sie meinen, wir schaffen das Quorum nicht, oder aber ebenfalls AKTIV werden und
ihre Verteiler nutzen. Bitte folgen Sie dem Beispiel des Verbandes der Fischereigenossenschaften NRWs.
Text und Fotos: Tegof