13.04.2017
Vollzug der Richtlinie für den Ausgleich von Fischotterschäden vom 05. Januar 2017, Az. L4-7984-1/189
Nach Nr. 6.2 der o.g. Richtlinie ist der Antrag auf Zuwendungen zum Ausgleich von Fischotterschäden bis spätestens 30. April bei der Bewilligungsbehörde (KomZF) vorzulegen.
Da nach derzeitigem Stand zahlreiche Schadensmeldungen vorliegen, die durch die verspätete Einstellung der Otterberater in der Oberpfalz nicht fristgerecht bearbeitet werden können, wird diese Vorlagefrist auf den 31. Mai 2017 verschoben.
Die Otterberater sollten den Antragstellern die geprüften Schadensmeldungen daher bis spätestens 23. Mai zugeleitet haben, damit diese ihre Anträge fristgerecht beim KomZF einreichen können.
Die Fristverschiebung betrifft nur Schadensmeldungen, die bereits bei den Otterberatern vorliegen.
gez. Dr. Geldhauser
Text und Fotos: Tegof