Kormoran-Allgemeinverfügungen für Oberfranken

26.04.2018


Die Regierung von Oberfranken hat die neuen, fünf Jahre gültigen Kormoran-Allgemeinverfügungen erlassen, wobei die Allgemeinverfügung Nr. 55.1 - 8646 - 1/17 den Abschuss von Kormoran-Jungvögeln im Bereich von erwerbswirtschaftlich genutzen Teichanlagen zulässt. Die genaue Formulierung und die einschränkenden Details finden Sie im Oberfränkischen Amtsblatt Nr. 4/2018.




Text und Fotos: Tegof