01.12.2018
Die Regierung von Oberfranken hat mit der Änderung der Allgemeinverfügung zum Abschuss von Kormoranen nun auch den Abschuss von Altvögeln in der Zeit vom 1. bis 30. April in 200 m Umkreis um Teichanlagen freigegeben. Bitte beachten Sie, dass dies jedoch nicht im Umkreis
von 30 km um vorhandene Kormoran-Brutkolonien mit zu fütternden Jungvögeln erlaubt ist. Details entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung zum Abschuss von Kormoranen. Den rechtsverbindlichen Wortlaut finden Sie im Oberfränkischen Amtsblattes Nr. 12/2018.
Text und Fotos: Tegof