29.06.2022
Die Flussperlmuschel steht als streng geschützte Art auf der Roten Liste. Sie benötigt zum Überleben ausreichend klares, frisches Wasser. Eine Wasserentnahme muss deshalb unterbleiben, bis sich die Wasserführung wieder über die festgelegten Wasserstände erholt hat.
Um die Mindestwasserführung in den genannten Bächen zu sichern und damit den Schutz der dortigen Flussperlmuschel-Vorkommen zu gewährleisten, erließ das Landratsamt bereits im Sommer 2020 eine Allgemeinverfügung, die die Entnahme von Wasser in der Zeit vom 01.05. bis zum 30.10. eines jeden Jahres untersagt, sofern bestimmte Pegelstände (siehe unten) unterschritten werden.
Bei einem höheren Wasserstand sind Entnahmen im festgelegtem Zeitraum zulässig.
Betroffene Bäche und Bereiche:
Dieses Verbot tritt in Kraft, sobald folgende Pegelstände unterschritten werden:
Diese Pegel werden aktuell (Stand: 29. Juni) bei allen drei Bächen im Hofer Land unterschritten.
Text und Fotos: Tegof